Arbeitsrecht
e|n|w|c berät und unterstützt Klienten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Unsere Beratung umfasst die Gestaltung von Dienst-, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen ebenso wie die Ausarbeitung von Arbeitszeitmodellen, (Betriebs-)Pensionsregelungen, Mitarbeiter-Beteiligungsmodellen und Nutzungsregelungen, insbesondere für EDV, E-Mail und Internet. Spezielle Kompetenz haben wir in der Beurteilung von Betriebsübergängen sowie von (abgaben)rechtlichen Implikationen atypischer Beschäftigungsverhältnisse und Mitarbeiterentsendungen.
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